Welche Vorteile hat die ePA?
Ziel der ePA ist es, Informationen zur Gesundheit ein Leben lang digital zu speichern, damit sich Ärzte im Notfall schnell einen Überblick über die Krankengeschichte verschaffen können.
Unnötige Doppeluntersuchungen und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen sollen so eher vermieden werden.
Womit wird die ePA gefüllt?
Medikamente aus dem eRezept werden automatisch in die Medikationsliste der ePA übertragen.
Außerdem sollen Arztbriefe, Laborbefunde und Röntgenbilder eingepflegt werden sowie auf Wunsch der Patient:innen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Daten aus den Disease Managementprogrammen, zu Reha-Maßnahmen und aus der pflegerischen Versorgung.
Bei hochsensiblen Daten, wie zum Beispiel für psychische Erkrankungen, sexuell übertragbare Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüche oder gentechnische Untersuchungen, gibt es eine ausdrückliche Widerspruchsmöglichkeit.
Wie wird die Befüllung der ePA eingeleitet?
Patient:innen müssen dazu lediglich die elektronische Gesundheitskarte ins Lesegerät in der Praxis einstecken. Eine PIN-Eingabe ist für das Speichern des Medikamentenplans notwendig. Der Zugriff ist für die Praxis standardmäßig 90 Tage möglich. Patient:innen können die Zugriffsdauer selbst beliebig für eine Praxis anpassen. Sie können also bei einer fortlaufenden Behandlung Ihrer Praxis einen unbegrenzten Zugriff einräumen.
Welche Widerspruchsmöglichkeit gibt es?
Patient:innen können der ePA und ihren Funktionen entweder in der ePA-App oder gegenüber der Ombudsstelle der Krankenkasse widersprechen.
Für alle weiteren Informationen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter unserer Praxis oder an Ihre Krankenkasse oder besuchen: bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile oder gematik.de/versicherte/epa-app.

