Als Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie weiterhin alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Nach den Vorschriften des Fünften Sozialgesetzbuches müssen diese Leistungen ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich sein, dürfen aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Darüber hinaus bietet Ihnen unsere Praxis eine ganze Reihe weiterer wünschenswerter und nützlicher medizinischer Leistungen an (siehe Vorsorge) die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind.
Diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) dürfen nicht über die Krankenversicherungskarte oder einen Überweisungsschein abgerechnet werden, sondern müssen Ihnen als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden.